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Nach den vorliegenden Informationen hat diese Verwaltung für die Wohnanlage
“Varangeviller Str. 2 + 2 a, 63486 Bruchköbel, für die Jahre 2003, 2006 und 2007 fehlerhafte Jahresabrechnungen erstellt, die jeweils vom Gericht für ungültig erklärt wurden.
Gerichtliche Entscheidungen für die weiteren Abrechnungen 2004 und 2005 stehen noch aus. Teilweise wurde trotzdem keine neue Abrechnungen zur Genehmigung vorgelegt.
Die Verwaltung musste zur Gewährung von Einsicht in Abrechnungsunterlagen verurteilt werden. Die Einsicht musste anschließend sogar im Wege der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.
Die Umgangsmethoden der Verwaltung mit kritischen Eigentümern in dieser Wohngemeinschaft als auch in einer anderen sind von verschiedenen Gerichten kritisiert worden. So wurde z.B. ein Schriftsatz, der in einer Gerichtsverhandlung an den Verwalter übergeben wurde, zunächst mit den Worten zurückgewiesen:
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