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Hausverwalter-Check
Schutzgemeinschaft für
Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.
Gehrestalstr. 8,
91224 Pommelsbrunn bei Nbg.
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Beitritts-Erklärung
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Hiermit erkläre ich meinen Betritt zum Verein
Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check
Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter e.V.
ab dem_______________ (Monat/Jahr).
Die Vereinssatzung ist mir bekannt.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Antrages und der Bezahlung des Mitgliederbeitrages.
Ich unterstütze den Aufbau des Vereins und
zahle den jährlichen Beitrag von derzeit 30,-Euro für Mieter /
40,- Euro für Wohnungseigentümer.
________________________________________________________________________________________
Name,Vorname, Geburtsdatum
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Anschrift Telefon und E-mail-Adresse
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Ort, Datum Unterschrift
Ich bin O
Besitzer einer Eigentumswohnung O
Vermieter O Mieter
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Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschrift
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Name und Vorname des Kontoinhabers: _______________________________________________________
Hiermit ermächtige ich den Verein
Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check - Schutzgemeinschaft für Eigentümer u. Mieter e.V.
widerruflich,
zu Lasten meines Kontos Nr.______________________________
BLZ___________________________
bei der(Bezeichnung der kontoführenden Bank) _________________________________________________
meinen Mitgliedsbeitrag in der jeweils gültigen Fassung, derzeit EUR ___________
bei Fälligkeit durch Lastschrift einzuziehen.
______________________________________________
Datum Unterschrift
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Satzung
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| § 1 |
Name und Sitz des Vereins |
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Der Verein führt den Namen “Hausgeld-Vergleich / Hausverwalter-Check - Schutzgemeinschaft für Wohnungs-Eigentümer und Mieter
e.V.” und ist eine Vereinigung von Wohnungs-Eigentümern und Mietern in Deutschland.
Der Sitz und der Erfüllungsort des Vereins ist Pommelsbrunn bei Nürnberg.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
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| § 2 |
Zweck des Vereins |
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Der Verein ist selbstlos tätig und bezweckt unter Ausschluss von
Erwerbsinteressen die Wahrung der Belange von Wohnungs-Eigentümern und Mietern
in Deutschland. Der Verein dient seinen Mitgliedern
in jeglicher Weise durch Belehrung, Beratung, Unterstützung und
Veranstaltungen. Er unterhält zu diesem Zweck die erforderlichen Einrichtungen.
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| § 3 |
Ziele des Vereins |
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Ziel des Vereins ist die Schaffung von Transparenz, Vergleichbarkeit und
Ordnungsmäßigkeit von Kostenabrechnungen für Wohnungs-Eigentümer und Mieter im
Sinne eines Verbraucherschutzes sowie die Kenntnisvermittlung zur richtigen Kontrolle der Abrechnungen.
Der Verein vermittelt Kenntnisse über die Möglichkeiten zu Einsparungen
insbesondere im Energiebereich und unterstützt die Mitglieder bei der Durchsetzung von
Kostenminderungen.
Der Verein wirkt dabei vermittelnd im Sinne einer friedlichen
Konfliktbewältigung und fördert den Erfahrungsaustausch sowie die
Interessenvertretung gegenüber der Politik, der Immobilienwirtschaft und der Öffentlichkeit.
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| § 4 |
Mitgliedschaft |
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1. |
Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die sich den Zielen des Vereins verbunden fühlt.
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2. |
Juristische Personen und auch natürliche Personen können Fördermitglieder werden.
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3. |
Mitglieder, die sich um die Ziele des Vereins verdient machen, können auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung als Ehrenmitglieder ausgezeichnet werden.
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4. |
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
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5. |
Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein ist nur zum Ende des Mitgliedsjahres möglich. Der Austritt wird durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Verein und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Mitgliedsjahresende erklärt.
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6. |
Der Ausschluss aus dem Verein kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen, wenn ein Mitglied vorsätzlich gegen diese Satzung und die Ziele des Vereins verstößt oder mit der Beitragszahlung in Verzug ist.
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| § 5 |
Rechte und Pflichten der Mitglieder |
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Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen und die Leistungen des
Vereins zu nutzen und an Versammlungen des Vereins teilzunehmen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die gemeinschaftlichen Ziele des
Vereins zu fördern und die Beiträge zu entrichten.
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| § 6 |
Beiträge |
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Der Verein erhebt jährlich Mitgliedsbeiträge. Die Beitragshöhe wird in
der Beitragsordnung festgelegt.
Über die Beitragsordnung beschließt die Mitgliederversammlung. Auf
Verlangen des Vorstandes ist eine Einzugsermächtigung für den Beitrag zu erteilen.
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| § 7 |
Organe des Vereins |
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Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Die Mitgliederversammlung
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| § 8 |
Der Vereinsvorstand |
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1. |
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Jedes Mitglied des Vorstandes ist für sich allein nach § 26 Abs. 2 BGB vertretungsberechtigt.
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2. |
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer
von 3 Jahren gewählt.
Nach Ablauf der Wahlzeit verbleibt der Vorstand bis zum Zeitpunkt einer Neuwahl im Amt.
Eine Wiederwahl ist zulässig.
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| § 9 |
Die Mitgliederversammlung |
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1. |
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Sie tritt jährlich zusammen und wird vom Vorstand unter Einhaltung einer 3-wöchigen Frist einberufen.
Die Bekanntmachung erfolgt im Internet und in den Vereinsnachrichten der Hersbrucker Zeitung. |
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2. |
Sofern es das Vereinsinteresse erforderlich macht oder eine Minderheit von 15% der Mitglieder schriftlich mit Angabe des
Grundes es fordert, ist vom Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. |
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3. |
Der Vorsitzenden des Vorstandes leitet die Mitgliederversammlung. |
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4. |
Jedes Mitglied hat eine Stimme. |
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5. |
In der Mitgliederversammlung werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst.
Für Satzungsänderungen sind 2/3 der Stimmen erforderlich. |
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6. |
Die Art der Abstimmung wird durch den Versammlungsleiter festgesetzt.
Die Abstimmung muss schriftlich erfolgen, wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder dies verlangt. |
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7. |
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für: |
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Wahl und Abberufung des Vorstandes, |
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die Entgegennahme des Jahres-, des Kassen- und des Revisionsberichts sowie des Haushaltsplanes
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die Wahl von Kassenprüfern
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die Festlegung der Mitgliedsbeiträge
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die Ernennung von Ehrenmitgliedern
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- |
Änderungen der Satzung
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- |
die Auflösung des Vereins
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8. |
Protokolle sind durch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
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| § 10 |
Auflösung des Vereins |
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Die Auflösung des Vereins kann auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag
der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder auf einer dafür einzuberufenden
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Beschluss erfordert eine 2/3
Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
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| § 11 |
Gerichtsstand des Vereins |
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Gerichtsstand ist der Vereinssitz.
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| PDF-Datei |
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